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Digitale Patientenakte – das E-Health-Gesetz

Digitale Patientenakte soll kommen Schon seit Jahren entwickelt sich auch das Gesundheitswesen in Deutschland immer stärker in Richtung zentraler digitaler Datenspeicherung, und innerhalb dieser Bewegung ist längst auch die digitale Patientenakte keine Zukunftsmusik mehr: deutschlandweit sollen bald schon in einer Art Datenbank die persönlichen Daten aller Patienten gespeichert werden, um behandelnden Ärzten schneller Zugriff zu […]
Digitale Patientenakte – das E-Health-Gesetz

Digitale Patientenakte soll kommen

Schon seit Jahren entwickelt sich auch das Gesundheitswesen in Deutschland immer stärker in Richtung zentraler digitaler Datenspeicherung, und innerhalb dieser Bewegung ist längst auch die digitale Patientenakte keine Zukunftsmusik mehr: deutschlandweit sollen bald schon in einer Art Datenbank die persönlichen Daten aller Patienten gespeichert werden, um behandelnden Ärzten schneller Zugriff zu gewähren. So soll ein Arzt im Idealfall befähigt werden, sich jederzeit abrufbar einen schnellen Einblick in das Gesundheitsbild eines Patienten machen zu können: Was für eine Medikation bekommt er? Hat er bekannte Unverträglichkeiten oder Allergien? Haben bereits Vorbehandlungen stattgefunden, und traten hierbei eventuell Komplikationen auf? All diese Fragen würde die digitale Patientenakte beantworten.

In einer immer stärker vernetzten Welt soll also auf Papier verzichtet werden, ohne dass dabei die Qualität leidet. Dass es soweit kommen wird, dafür hat der Bundestag jetzt mit der Verabschiedung des „Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)“ gesorgt. Bis Ende 2018 muss die Industrie nun dafür sorgen, „dass Daten der Patienten wie Arztbriefe, Notfalldaten, Daten über die Medikation in einer elektronischen Patientenakte für die Patienten bereitgestellt werden können“, wie die „FAZ“ berichtet.

 

Patient entscheidet über Informationen seiner Akte

Dabei soll jeder Patient zunächst selbst über den Umfang und den Zeitraum der Speicherung seiner persönlichen Daten entscheiden können, das Abrufen der digitalen Patientenakte durch Ärzte soll der Zustimmung durch den Patienten bedürfen. Ab 2018 sollen sogenannte medizinische Notfalldaten auf einer persönlichen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden – welche Daten speziell, darüber soll jeder Patient selbst entscheiden dürfen. Doch auch eigene Daten soll jeder Patient künftig dort ablegen können, so zum Beispiel Messungen des Blutzuckerspiegels oder Daten von Fitnessarmbändern. Diese digitale Patientenakte soll jederzeit für den Patienten einsehbar sein, auch außerhalb von Praxis-Sprechzeiten.

Die Vorteile liegen auch für Ärzte klar auf der Hand, denn sie können künftig jederzeit alle behandlungsrelevanten Daten schnell und zentral einsehen und daher mögliche Komplikationen und Risiken schon im Voraus minimieren. Auch Daten über eine Medikation des Patienten können nun digital erfasst und damit mögliche falsche Dosierungen fast vollständig verhindert werden. Ein Modellprojekt in Hamburg belegt dies, wie die „Computerwoche“ berichtet: So sei im Klinikum Hamburg-Eppendorf durch die Unterstützung per digitaler Patientenakte die Abweichung zwischen Verschreibung eines Medikaments und der tatsächlichen Medikamentenvergabe an den Patienten von 39% auf nur 1,6% minimiert worden.

Das elektronische System unterstützt dabei den behandelnden Arzt in seiner Diagnose und Verschreibung, und diese kann dann wiederum dank des Systems noch einmal auf der behandelnden Station nachgeprüft werden. Damit hat das Klinikum Eppendorf eine europaweit einzigartige Vorreiter-Rolle: Als erstes Krankenhaus überhaupt sind hier alle Abläufe bereits heute digitalisiert, wodurch man fast vollständig auf Papier verzichten kann. Henning Schneider, CIO des Klinikum zur „Computerwoche“: „Es geht auch um Transparenz und Patintensicherheit.“ Bereits seit 2012 arbeitet man in Eppendorf nun schon mit der elektronischen Patientenakte.

 

Ärzte wollen Zugriff auf Digitale Patientenakte beschränken

Wie die „Ärzte Zeitung“ unter Berufung auf eine Studie der Unternehmensberatung Accenture berichtet, nutzen hierzulande bereits 93 % aller befragten Haus- und Fachärzte die elektronische Patientenakte im Alltag – fast jeder Zweite (44%) stimmte darüber hinaus der Aussage zu, durch die Benutzung der Healthcare-IT Praxiskosten senken zu können. Das Verbraucher künftig Zugriff auf ihre eigenen digitalen Patientenakten haben sollen, sehen die befragten Mediziner aber scheinbar durchaus skeptisch: So favorisieren 54% einen eingeschränkten Eingriff, 34% wollen den Patienten den Einblick in die digitale Patientenakte überhaupt nicht erlauben. Die Angst der Mediziner liegt möglicherweise in der heute weit verbreiteten Hypochondrie begründet, die durch schnelle (und oft falsche) Selbstdiagnosen im Internet noch befeuert wird.

 

Digitale Patientenakte und Medikationsplan?

Dennoch, auch ein digitaler Medikationsplan wird wohl bald kommen, wie ein Modellprojekt der Universitätsmedizin Mainz, der Techniker Krankenkasse und der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz gemeinsam mit dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium vermuten lässt: Die Initiative „Vernetzte Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) mit dem elektronischen Medikationsplan“ habe zum Ziel, „unerwünschte Wirkungen, Doppelverordnungen und Wechselwirkungen von Arzneimitteln zu vermeiden“, wie das „Ärzteblatt“ berichtet. Patienten sollten demnach nach einem stationären Krankenhaus-Aufenthalt „einen Medikationsplan erhalten, der von Hausärzten und Apotheken elektronisch aktualisiert werden kann.“ Kurz gesagt, der digitale Medikationsplan soll künftig als Basis bei der Verschreibung und Abgabe von Medikamenten, wie auch deren Dosis, dienen.

Jedes Glied in der Medikationskette soll also künftig Einblick in den digitalen Medikationsplan haben, um letztlich den Patienten genauer informieren zu können, und damit dessen Kompetenz im Umgang mit Medikamenten zu schulen. Das Modellprojekt wird noch bis Anfang 2016 mit etwa 600 Patienten getestet. Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler sagte zu dem Thema gegenüber der „Techniker Krankenkasse“: „Die Patientensicherheit ist … ein wichtiges Anliegen. Ein elektronischer Medikationsplan, wie wir ihn nun erproben, kann maßgeblich zur Sicherheit von Patientinnen und Patienten beitragen. Die Ergebnisse des Modellprojekts werden landes- und bundesweit von großem Nutzen sein.“

©Beitragsbild: usdagov, CC-BY 2.0

Letzte Aktualisierung: 21. September 2016
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