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Neues E-Health-Gesetz verabschiedet!

Auswirkungen des neuen E-Health-Gesetzes Obwohl wir heute in einer durch und durch vernetzten Gesellschaft leben, ist der Zugang zu einem Arzt für viele Patienten noch immer keine Selbstverständlichkeit. Im Gegenteil, so müssen vor allem ältere Leute auch heute noch viele strapaziöse Praxisbesuche über sich ergehen lassen, und Bewohner von dünner besiedelten Landstrichen unternehmen teilweise wahre […]
Neues E-Health-Gesetz verabschiedet!

Auswirkungen des neuen E-Health-Gesetzes

Obwohl wir heute in einer durch und durch vernetzten Gesellschaft leben, ist der Zugang zu einem Arzt für viele Patienten noch immer keine Selbstverständlichkeit. Im Gegenteil, so müssen vor allem ältere Leute auch heute noch viele strapaziöse Praxisbesuche über sich ergehen lassen, und Bewohner von dünner besiedelten Landstrichen unternehmen teilweise wahre Odyseen, um einen Arzt zu konsultieren. So war es zumindest bis jetzt.

Der Bundestag hat soeben ein Gesetz verabschiedet, welches das Gesundheitswesen revolutionieren und eine neue Tür auftstoßen könnte, die Patienten und ihren Ärzten künftig den Kontakt erheblich erleichtert. Das sogenannte E-Health-Gesetz, oder „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“, sieht unter anderem vor, dass es künftig elektronische Krankenakten geben soll, in denen Daten wie Arztbriefe oder Informationen über die Medikation eines Patienten gespeichert und bereitgestellt werden können.

 

E-Health Gesetz ermöglicht Videosprechstunden

Der bemerkenswerteste Punkt in dem neuen Gesetz ist aber die Förderung der Telemedizin, die künftig auch Online-Videosprechstunden von Arzt zu Patient ermöglichen soll. Das wäre wohl vor allem ein Segen für die oben angesprochenen Patietengruppen: Wie eine Umfrage des Verbandes Bitkom in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut Forsa ergab, kann sich jeder vierte deutsche Internetnutzer ab 65 Jahren vorstellen, sich über das Internet ärtzlich beraten zu lassen. Etwa jeder fünfte ab 80 Jahren stehe der Beratung über das Netz aufgeschlossen gegenüber.

Wie die virtuelle Sprechstunde funktionieren könnte, erprobt derzeit schon die Techniker Krankenkasse in Zusammenarbeit mit einem Lübecker Startup: Der Patient „betritt“ über seinen PC oder ein anderes Endgerät die virtuelle Praxis, indem er sich über einen persönlichen PIN einloggt. Der Arzt ruft dann wie in einer echten Praxis die Patienten auf und stellt, wenn möglich, eine Ferndiagnose. Dazu genügt im Regelfall ein Computer mit Internetanschluss und Kamera, die Videosprechstunde kann dann direkt im Browser ablaufen, ohne dass dafür ein Download vonnöten wäre. Der Patient erspart sich also den lästigen Gang in die Praxis und die Zeit im Wartezimmer, und kann weitere vom Arzt indizierte Heilungsschritte im Idealfall anschließend selbst angehen. Sogar anonyme Kontakte sind möglich, wenn es sich zum Beispiel um ein Krankheitsbild mit einer hohen Schamgrenze handelt – in einem solchen Fall kann der Patient seine Computer-Kamera ausschalten.

 

E-Health-Gesetz soll Arzt-Praxen effizienter arbeiten lassen

Vor allem für Bestandspatienten ist dieses Angebot sinnvoll, um zum Beispiel mit dem Arzt ihres Vertrauens über Op-Nachsorge, Kontrolluntersuchungen, Wundmanagement oder die Besprechung von Laborergebnissen zu konferieren. Nicolas Schulwitz, Geschäftsführer von „Patientus“, sagte dazu dem „Ärzteblatt“: „Fragen lassen sich oft viel schneller im Video-Chat klären, als wenn der Patient extra in die Praxis kommt, die Abwicklung ist zügiger. Der Arzt kann so den Andrang in seinem Wartezimmer minimieren und ist für Patienten, die das Internet ohnehin für medizinische Recherche nutzen, direkt erreichbar.“

Das Portal „Patientus“ wird momentan bundesweit mit ausgewählten Arztpraxen getestet, weitere Angebote sind zum Beispiel „Arztkonsultation.de“ und „free-med“. Um sich auf einer solchen Plattform präsentieren zu dürfen, müssen die teilnehmenden Ärzte eine monatliche Gebühr entrichten, also eine Art Vermittlungsgebühr. Dr. Klaus Strömer, Präsident des Berufsverbands Deutscher Dermatologen, sagte dazu dem Online-Potal „Heise“: „Wenn der Patient einmal in meiner Praxis war, reichen zur Nachkontrolle oft ein kurzer Blick und ein kurzes Gespräch – dafür muss sich künftig kein Patient mehr auf den Weg in meine Praxis machen.“ Und auch Dr. Florian Velten ist in Sachen Videosprechstunde geschult, hält schon seit drei Jahren solche virtuellen Praxisbesuche ab. Der Dermatologe sagte dazu dem „Ärzteblatt“: „Das ist überhaupt kein Problem, weil die hochauflösenden Kameras in den Laptops heute genial sind“.

 

Trotz E-Health-Gesetz: „Der Klick im Internet kann den Arztbesuch nicht ersetzen.“

Stirbt der klassische Arztbesuch also aus? Wohl kaum, denn bereits in der Musterberufsordnung für Ärzte ist in Paragraf 7 ein ausschließliches Fernbehandlungsverbot festgelegt. Das heißt, Ärzte dürfen äztliche Behandlungen und insbesondere Beratungen „nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizinischen Verfahren ist zu gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Patientin oder den Patienten unmittelbar behandelt“. Und selbst Gesundheitsminister Hermann Gröhe zeigte sich noch Anfang 2015 in einem Gespräch mit der BILD-Zeitung zu dem Thema skeptisch: „Der Klick im Internet kann den Arztbesuch nicht ersetzen.“

Dennoch, der Trend zur Telemedizin wird sich wohl nicht aufhalten lassen, denn längst testet das US-amerikanische Unternehmen Google ein Projekt, bei dem Patienten ihre Krankheitssymptome in die Suchmaschine eingeben, um dann per Video-Chat mit einem Doktor verbunden zu werden. Der virtuelle Praxisbesuch könnte damit einem anderen „Krankheitsbild“ endlich ein Ende setzen, nämlich der sogenannten „Cyberchondrie“, also der Hypochondrie im Internet, befeuert durch zahllose unprofessionelle Selbstdiagnosen – der sprichwörtliche „Dr. Google“ könnte also bald real werden. Getestet wird dieses Projekt aber aktuell nur in den USA, und auch hier nur in Kalifornien und Masachusetts.

Der Wunsch der Menschen nach einem Besuch beim virtuellen Doktor ist offenbar so stark, dass es mit „Medexo“ sogar ein Potal gibt, welches sich auf Zweitmeinungen spezialisiert hat – Patienten holen sich auf der Seite ein unabhängiges Zweitgutachten von einem Spezialisten und können zu diesem Zweck über die Webseite der Firma beratungsrelevante Unterlagen hochladen. Allerdings dauert die Zweitdiagnose momentan noch bis zu sieben Werktage – der Besuch in der Cyber-Praxis ginge also Stand heute erheblich schneller.

Nun, da das E-Health-Gesetz vom Bundestag eingebracht wurde, wird sich in diesem Feld wohl bald etwas bewegen, ja, bewegen müssen: So soll die Industrie bis zum 30. Juli 2017 verpflichtet werden, die im Gesundheitswesen künftig anzuwendenden IT-Systeme und ihre Standards transparent zu machen, wie die „FAZ“ berichtet. Ab dem 1. Juli 2018 könnte es dann sogar zu pauschalen Kürzungen der Vergütung für Ärzte kommen, welche nicht an einer geplanten Online-Prüfung der Stammdaten von Krankenversicherten teilnehmen.

 

Letzte Aktualisierung am 21.09.2016

Letzte Aktualisierung: 4. März 2021
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